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   BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 88.87   

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https://dejure.org/1988,9464
BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 88.87 (https://dejure.org/1988,9464)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1988 - 2 B 88.87 (https://dejure.org/1988,9464)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1988 - 2 B 88.87 (https://dejure.org/1988,9464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 88.87
    ist das Berufungsgericht zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen, wonach das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht schrankenlos gewährt ist, vielmehr insbesondere dort seine Grenzen findet, wo seine Ausübung auf die kollidierenden Grundrechte andersdenkender Personen trifft, und in diesem Falle unter Berücksichtigung des Toleranzgebots ein Ausgleich gesucht werden muß (BVerfGE 52, 223 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 88.87
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 88.87
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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